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B-Plan Holländer Mühle Neuruppin

Mit dem Bebauungsplan Nr. 4.4 „Holländer Mühle West“ schafft die Fontanestadt Neuruppin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines rund 4,3 ha großen Gewerbestandortes im westlichen Stadtgebiet der Fontanestadt Neuruppin. Der Plan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung bzw. Umweltberichts erstellt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren im Rahmen der 8. Änderung angepasst.

Anlass der Planung ist die anhaltend positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Neuruppin verfügt über eine hohe Arbeitsplatzzentralität und eine verkehrsgünstige Lage zwischen Berlin und Hamburg; zugleich sind die vorhandenen Gewerbeflächen weitgehend ausgelastet. Vor dem Hintergrund eines prognostizierten steigenden Flächenbedarfs soll mit dem Bebauungsplan ein neues Gewerbegebiet gesichert und entwickelt werden. Darüber hinaus besteht eine die Notwendigkeit der Erweiterung der örtlichen Feuerwehr zur Gefahrenabwehr. 

Das Planungskonzept sieht die Ausweisung von Gewerbegebieten vor, in denen insbesondere ein Standort für die Hauptwache der Neuruppiner Feuerwehr sowie weitere gewerbliche Nutzungen ermöglicht werden. Durch gezielte Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Erschließung sowie zu Grün- und Ausgleichsmaßnahmen wird ein klarer planungsrechtlicher Rahmen geschaffen, der eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet und die Einbindung in die bestehenden Strukturen sicherstellt. 

 


Bearbeitungszeitraum
2025 - laufend
Projektmanager
Jan Szalucki
Auftraggeber
Fontanestadt Neuruppin
Leistungsort
Neuruppin, Brandenburg

letzte Änderung: 24.02.2026