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Verkehrs- und Stellplatzkonzept Hufeisensiedlung, Neukölln

Das Verkehrs- und Stellplatzkonzept für die Hufeisensiedlung im Bezirk Neukölln von Berlin hatte zum Ziel, die Parkraumsituation in dem UNESCO-Weltkulturerbe näher zu untersuchen und eine Handlungsstrategie für den Umgang mit dem ruhenden Verkehr in dem Gebiet zu erarbeiten.

Dazu zählt insbesondere die Verringerung der Beeinträchtigung des Denkmalbereichs (Weltkulturerbe) durch Parken in den Vorgartenzonen unter Beseitigung historischer Gestaltungsmerkmale. Prüfung von Lösungsmöglichkeiten durch Erhöhung des Stellplatzangebots und/oder Reduzierung der Nachfrage.


Bearbeitungszeitraum
2022
Projektmanager
Christian Spath
Auftraggeber
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Leistungsort
Berlin

Die Hufeisensiedlung entstand zwischen 1925 und 1930 und ist ein noch heute weitgehend intaktes Beispiel für den Wohnsiedlungsbau dieser Zeit. Der Erhalt der denkmalgeschützten Anlage tritt gleichwohl bisweilen in Konflikt mit den Wünschen der Hauseigentümer und -bewohner. Besonders deutlich ist dieser Konflikt beim Blick auf die Stellplatzsituation: jede Parkmöglichkeit in den engen Straßenräumen der Siedlung wird genutzt. Darüber hinaus bestehen in zahlreichen Vorgärten befestigte Stellplätze, welche der ebenfalls denkmalgeschützten Vorgartengestaltung widersprechen und die Wirkung des Denkmals als Ensemble empfindlich stören.

Ziel der Untersuchung war es, die Stellplatzsituation im Gebiet näher zu untersuchen, den aktuellen Stellplatzbedarf sowie den Grad der Überlastung der öffentlichen Straßenräume abzuschätzen. Es wurde geprüft, inwiefern auf der Grundlage des Denkmalrechts ein Verzicht auf und ein Rückbau der Stellplätze in den Vorgärten erwirkt werden können. Weiter unterbreitet das Konzept Vorschläge zur Realisierung zusätzlicher Stellplatzkapazitäten innerhalb und in nächster Umgebung des Plangebietes. Zusammen mit der Implementierung von neuen Konzepten zur Verbesserung der Nahmobilität, so die Hoffnung, könnte Hauseigentümern ein Gegenangebot zu den Stellplätzen in den eigenen Vorgärten gemacht und die Übernutzung des öffentlichen Straßenraums für den ruhenden Verkehr verringert werden.

letzte Änderung: 08.09.2023