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Städtebau

Am Anfang einer jeden Umstrukturierungsplanung steht die Idee von der künftigen städtebaulichen und landschaftlichen Funktion und Gestalt des Gebietes.

Rahmenplanungen und städtebauliche Konzepte setzen eine genaue Kenntnis der Örtlichkeit und eine detaillierte Zusammenstellung der Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung voraus. Die systematische Formulierung und Abstimmung der Planungsziele und die Erarbeitung grundsätzlicher Entwicklungsvarianten klären den Blick für den eigentlichen Entwurf.

Ein guter Entwurf nimmt nicht nur die künftige städtebauliche Gestalt in den Blick, sondern integriert dabei auch sinnvoll die landschaftlichen, naturschutzfachlichen, funktionalen, verkehrlichen und infrastrukturellen Erfordernisse.

Die systematische Erörterung von Entwicklungsvarianten ebenso wie eine anschauliche Darstellung der künftigen Gestalt eines Gebiets unterstützen Entscheidungsprozesse in Verwaltungen, bei Vorhabenträgern, in der Öffentlichkeit und im politischen Raum.

Rahmenplanungen und städtebauliche Konzepte umfassen Siedlungserweiterungen ebenso wie die Umnutzung vorhandener Orts- und Stadtbereiche. Aufgegebene Gewerbe-, Militär- und Bahnflächen, untergenutzte Wohn- und Mischgebiete und überdimensionierte Verkehrsflächen bieten Chancen für zukunftsfähige neue Nutzungen und die Aufwertung ganzer Quartiere. Siedlungserweiterungen und -ergänzungen bieten Raum für neue Nutzungen, für neue Bewohner, Beschäftigte oder Einrichtungen und geben häufig auch Bestandsgebieten neue Impulse. Rahmenplanungen und städtebauliche Konzepte sind immer auch schrittweise Prozesse, die neben den planerischen Konzepten einer kontinuierlichen Diskussion und Vermittlung im politischen Raum sowie der Öffentlichkeit bedürfen.

Unser Büro bearbeitet in diesem Handlungsfeld die unterschiedlichsten Aufgabenstellungen, von großflächigen Umnutzungsplanungen, z.B. im Konversions- oder Gewerbebereich, über den Entwurf neuer Wohnungsbauvorhaben unterschiedlichster Größe bis hin zur Konzeption von einzelnen Infrastruktur- und Gewerbestandorten.

Viele Städte und Gemeinden sehen sich für die kommenden Dekaden mit einem Rückgang der Bevölkerung konfrontiert.

Zugleich werden immer wieder größere innerstädtische Flächen wie Bahn- oder Gewerbeflächen für neue Nutzungen frei. Damit gewinnt die Aufwertung und Innenentwicklung der Stadtkerne und gewachsenen Quartiere eine besondere, auch identitätsstiftende Bedeutung. Die erprobten Konzepte und Instrumente der Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen werden Bausteine einer auf Innenentwicklung, Stadtumbau, Gebietsaufwertung und Konversion gerichteten gesamtheitlichen Stadtentwicklungsstrategie. Umgekehrt münden übergreifende Stadtumbaukonzepte in stadtteil-, quartiers- und sektoral bezogene Erneuerungskonzepte ein.

Neben dem Bevölkerungsrückgang sind auch der schnell zunehmende Anteil älterer Bewohner, die Integration neuer Bewohnergruppen sowie spezifische soziale Probleme planerisch zu bewältigen. Vorhandene Stadteile müssen veränderten Wohnwünschen und Ansprüchen an das Wohnumfeld, auch im Hinblick auf eine verstärkte Eigentumsbildung und auf gemeinsame Bauvorhaben in Wohngruppen gerecht werden.

Nicht zuletzt bietet sich das Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts für die Umsetzung größerer Einzelprojekte in Bestandsgebieten an.

Unser Büro bearbeitet Stadteil-, Block- und Sanierungskonzepte im Sinne integrierter städtebaulicher, verkehrlicher, stadttechnischer und infrastruktureller Erneuerungsansätze. Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Kassen und von Kürzungen bei den Fördermitteln legen wir dabei besonderen Wert auf die Umsetzbarkeit in kleinen Schritten und auf die Förderung und Einbindung von privatem Engagement. Die Mitwirkung der Betroffenen, der Eigentümer und Gewerbetreibenden bleibt dabei ein wichtiges Anliegen.

Dörfer und ländliche Siedlungen müssen künftig mehr denn je den strukturellen Wandel bewältigen.

Während stadtnahe Gemeinden häufig mit dem Problem der "Verstädterung", der schleichenden Überformung des Dörflichen durch Verkehrsplanungen und kostengünstige Baulandreserven konfrontiert werden, sind viele stadtferne Dörfer von Bevölkerungsrückgang und Überalterung betroffen. Hinzu kommt der Strukturwandel in der Landwirtschaft, oft verbunden mit der Einordnung von gewerblichen Elementen oder Anlagen der Energiegewinnung in die Dorflage.

Dorferneuerungskonzepte können vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Kassen nur noch beschränkt auf Zuwendungen und Infrastrukturförderung setzen. Auch die Hoffnung, üppige Baulandausweisungen allein würden dem Bevölkerungsrückgang begegnen, führt kaum mehr weiter.

Unser Büro konzentriert sich deshalb auf die Bearbeitung kleinteiliger Konzepte unter Einbeziehung örtlichen Engagements und sozialer Initiativen, kombiniert mit noch möglichen öffentlichen Investitionen. Das bauliche Erbe, die Entwicklung der Landwirtschaft, die landschaftlichen, touristischen und baulichen Potentiale, die soziale Entwicklung und die infrastrukturelle Versorgung sind wichtige Entwicklungsfaktoren, die realistisch eingeschätzt werden müssen. Gerade in Dorfgemeinschaften halten wir die diskursive Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven für wichtiger als gestalterische Idealpläne.

Verständlich kommunizieren: Städtebauliche Satzungen

Als eigenständige Regelungsinstrumente oder als Ergänzung zum übrigen Instrumentarium der verbindlichen Bauleitplanung stehen den Gemeinden die Satzungen nach dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen zur Verfügung.

Auf der Grundlage eingehender Analysen bearbeitet unser Büro Gestaltungs-, Erhaltungs- und Innenbereichssatzungen und begleitet fachlich die Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren.

Für die Handhabung in den Behörden ebenso wie für die Kommunikation mit den Betroffenen hat es sich bewährt, die für Genehmigungsbehörden, Bauherren und Bürger wesentlichen Ziele und Inhalte von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in einer leicht verständlichen, beispielhaft illustrierten Broschüre zusammenzustellen.

letzte Änderung: 08.12.2022